Bausteine
Voraussetzungen
Wer sich für die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin/ bzw. zum
Psychologischen Psychotherapeuten interessiert, muss als fachliche
Voraussetzung ein abgeschlossenes Studium der Psychologie vorweisen können.
Bei Studiengängen, die im Ausland absolviert wurden, sowie besonderen Fällen
hält das IKVT Rücksprache mit der zuständigen ministerialen Behörde.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung ist so konzipiert, dass Sie diese in drei Jahren durchlaufen
werden kann. Das muss dann quasi hauptberuflich gemacht werden. Die
meisten Studenten brauchen aber länger, vor allem wenn sie eine Arbeitsstelle
haben. Sie können sich Zeit lassen und in Ihrem eigenen Tempo vorangehen.
Bausteine der Ausbildung
Gemäß den Vorgaben des PsychTh-APrV müssen innerhalb von mindestens 6
Fachsemestern mindestens 4.200 Stunden absolviert werden. Das IKVT stellt ein
Angebot von etwa 4.600 Stunden zur Verfügung. Die Stunden verteilen sich auf
die theoretische Ausbildung, die praktische Tätigkeit, die praktische
Ausbildung mit Patientenbehandlung unter Supervision und die
Selbsterfahrung. Diese seien überblicksartig dargestellt:
Die theoretische Ausbildung findet am IKVT mit einem Regelangebot von
etwa 650 Stunden statt, von denen mindestens 600 nachzuweisen sind. In den
entsprechenden Lehrveranstaltungen werden die Basiskenntnisse und -
kompetenzen für Psychotherapie (Grundkenntnisse) sowie vertiefte Kenntnisse
und Fertigkeiten in Kognitiver Verhaltenstherapie vermittelt. Die Weiter-
entwicklung des Fachbereichs werden regelmäßig in die Kurse eingearbeitet. Wir
nutzen die Möglichkeiten des eLearnings und führen die Workshops häufig in
kleinen Gruppen durch, um das Üben effizienter zu ermöglichen.
Die Selbsterfahrung wird begleitend zu den Lehrveranstaltungen und zu der
praktischen Tätigkeit mit insgesamt 120 Stunden durchgeführt. Sie dient der
Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische
Erleben und Handeln.
Das Regelangebot für die praktische Tätigkeit umfasst 2.400 Stunden, von
denen mindestens 1.800 Stunden gemäß PsychTh-APrV nachzuweisen sind. Die
praktische Tätigkeit wird in den mit dem IKVT kooperierenden Einrichtungen
durchgeführt. Insgesamt müssen mindestens 1.200 Stunden an einer
psychiatrischen klinischen Einrichtung und mindestens 600 Stunden an einer von
einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung bzw. Praxis zu
erbringen.
Die praktische Ausbildung am IKVT beinhaltet mindestens 600
Behandlungsstunden, die unter 50 Einzelsupervisionen und 100
Gruppensupervisionen absolviert werden müssen. Die praktische Ausbildung
findet am IKVT oder in den angeschlossenen Einrichtungen statt.
Näheres regeln die PsychTh-APrV bzw. die Studienordnung des IKVT.
Abschluss
Die Ausbildung am IKVT endet mit der staatlichen Prüfung. Sofern alle
erforderlichen Leistungsnachweise zur Zulassung zur staatlichen Prüfung
vorliegen, stellen Sie mit unserer Unterstützung einen Antrag zur Zulassung zur
staatlichen Prüfung. Diese besteht aus einer schriftlichen Klausur sowie einer
mündlichen Einzel- und einer mündlichen Gruppenprüfung. Mit Bestehen
derselben dürfen Sie Ihre Approbation beantragen, die Sie zur Ausübung einer
heilkundlichen Behandlung – der Psychotherapie mit Schwerpunkt
Verhaltenstherapie – berechtigt. Sie haben damit einen neuen Berufsstatus
erworben.