Kosten & Einnahmen
Die Ausbildungskosten betragen insgesamt 13.900- €. Dieser
Betrag deckt die 600 Stunden Theorie, 120 Stunden Selbsterfahrung
in der Gruppe und die Gebühren für die Einschreibung und die
Zwischenprüfung ab. Darüber hinaus entstehen im Regelfall keine
weiteren Kosten im Institut.
Zahlungsmodalität ab 2025:
1. Quartal 2.650,- €
2. bis 10. Quartal: 1.250,- €
jeweils zum 01. Tag des Quartals.
In der praktischen Tätigkeit wird aktuell ein Honorar** von 45,- € pro
genehmigter Therapiestunde bezahlt. Dies entspricht 27.000,- €
Gesamthonorar bei 600 genehmigten Behandlungsstunden. Dazu
kommen Honorare für die Erstellung der Berichte und für die
Testauswertungen. Da die Therapien nicht so geplant werden können,
dass diese genau nach 600 Stunden abgeschlossen sind, besteht die
Möglichkeit alle Therapien zu beenden und dabei bis zu maximal 200
Stunden zusätzlich durchzuführen und das entsprechende Honorar zu
erwirtschaften. Die 150 Supersivionsstunden sind bereits über die
Behandlungsstunden finanziert, sodass für die Supervsion keine
weiteren Kosten entstehen. Die Supervisioren rechnen direkt mit
dem IKVT ab.
Andere Leistungen: Neben den eigentlichen Psychotherapiestunden
werden weitere Leistung erbracht (z. B. Testauswertungen, Bericht-
erstellungen etc.). Für diese Leistungen wird ebenfalls ein Honorar
bezahlt.
Noch ein wichtiger Punkt: Das Honorar wird von uns an Sie
monatlich überwiesen! Sie bekommen also bereits nach Ende des
ersten Monats in der Ambulanz eine Honorarüberweisung.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Kosten
Einnahmen
13.900,- €
Mindestens
27.000,- €
bis
36.000,- €
Überschuss
Mindestens
+ 13.100,- €
bis
+ 22.100,- €
Weshalb sind wir im Vergleich so günstig?
Einerseits unterhalten wir eine sehr schlanke und effiziente
Organisation und anderseits arbeiten wir alle im IKVT mit. Daher
geben wir weniger Aufträge nach außen, sodass das Geld in der
Organisation bleibt und wir Ihnen einen hohen Anteil der Einnahmen
in der Ambulanz ausschütten können. Wir sind stolz darauf, dass das
von Anfang an möglich war und weiterhin so ist, denn unsere
Studenten erbringen die ambulanten Leistungen und haben somit ein
angemessenes Honorar verdient.
** Diese Honorareinnahmen sind nicht sozialversicherungspflichtig
und werden von Ihnen selbst versteuert. Die Ausbildungsausgaben
werden steuerlich gegengerechnet, sodass die Steuerbelastung
insgesamt gering ist. Näheres erklärt Ihnen Ihr Steuerberater. Bei
Ihrer Krankenversicherung können sie i.d.R. einen Ausbildungs-
/Studentenstatus zu günstigen Konditionen erhalten. Sprechen Sie
Ihre Krankenkasse darauf an, bei Schwierigkeiten uns.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Banken bieten Kredite zur Ausbildungsfinanzierung an, informieren Sie
sich bei Ihrer Hausbank oder bei anderen Banken.
Eine externe Förderungsmöglichkeit besteht durch den Bildungskredit
des Bundesverwaltungsamts: Link.