Kosten & Einnahmen
Die Ausbildungskosten betragen insgesamt 13.900- €. Dieser Betrag deckt die 600 Stunden Theorie, 120 Stunden Selbsterfahrung in der Gruppe und die Gebühren für die Einschreibung und die Zwischenprüfung ab. Darüber hinaus entstehen im Regelfall keine weiteren Kosten im Institut. Zahlungsmodalität ab 2025: 1. Quartal 2.650,- € 2. bis 10. Quartal: 1.250,- € jeweils zum 01. Tag des Quartals. In der praktischen Tätigkeit wird aktuell ein Honorar** von 45,- € pro genehmigter Therapiestunde bezahlt. Dies entspricht 27.000,- € Gesamthonorar bei 600 genehmigten Behandlungsstunden. Dazu kommen Honorare für die Erstellung der Berichte und für die Testauswertungen. Da die Therapien nicht so geplant werden können, dass diese genau nach 600 Stunden abgeschlossen sind, besteht die Möglichkeit alle Therapien zu beenden und dabei bis zu maximal 200 Stunden zusätzlich durchzuführen und das entsprechende Honorar zu erwirtschaften. Die 150 Supersivionsstunden sind bereits über die Behandlungsstunden finanziert, sodass für die Supervsion keine weiteren Kosten entstehen. Die Supervisioren rechnen direkt mit dem IKVT ab. Andere Leistungen: Neben den eigentlichen Psychotherapiestunden werden weitere Leistung erbracht (z. B. Testauswertungen, Bericht- erstellungen etc.). Für diese Leistungen wird ebenfalls ein Honorar bezahlt. Noch ein wichtiger Punkt: Das Honorar wird von uns an Sie monatlich überwiesen! Sie bekommen also bereits nach Ende des ersten Monats in der Ambulanz eine Honorarüberweisung. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Kosten Einnahmen 13.900,- € Mindestens 27.000,- € bis 36.000,- € Überschuss Mindestens + 13.100,- € bis + 22.100,- € Weshalb sind wir im Vergleich so günstig? Einerseits unterhalten wir eine sehr schlanke und effiziente Organisation und anderseits arbeiten wir alle im IKVT mit. Daher geben wir weniger Aufträge nach außen, sodass das Geld in der Organisation bleibt und wir Ihnen einen hohen Anteil der Einnahmen in der Ambulanz ausschütten können. Wir sind stolz darauf, dass das möglich ist, denn unsere Studenten erbringen die ambulanten Leistungen und haben somit ein angemessenes Honorar verdient. ** Diese Honorareinnahmen sind nicht sozialversicherungspflichtig und werden von Ihnen selbst versteuert. Die Ausbildungsausgaben werden steuerlich gegengerechnet, sodass die Steuerbelastung insgesamt gering ist. Näheres erklärt Ihnen Ihr Steuerberater. Bei Ihrer Krankenversicherung können sie i.d.R. einen Ausbildungs- /Studentenstatus zu günstigen Konditionen erhalten. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an, bei Schwierigkeiten uns. Finanzierungsmöglichkeiten: Banken bieten Kredite zur Ausbildungsfinanzierung an, informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank oder bei anderen Banken. Eine externe Förderungsmöglichkeit besteht durch den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts: Link.
IKVT Institut für Kognitive Verhaltenstherapie